Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen das Basler Online-Medium “Prime News” zum Thema Antisemitismus nochmals beraten und hält an seiner 2021 ausgesprochenen Rüge fest. Anlass für die erneute Beratung war die Verabschiedung eines Postulatsberichts durch den Bundesrat am 4. Juni 2021. Der Bericht befasst sich mit den möglichen Anwendungsbereichen der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).
Der Presserat kam aber zum Schluss, dass die Arbeitsdefinition für die journalistische Praxis nur ein bedingt taugliches Instrument ist. Die Grundlage für seinen ersten Entscheid werde damit nicht verändert.
“Prime News” hatte die BDS-Bewegung als antisemitisch bezeichnet und einen Zusatztext so getitelt: “Dafür steht BDS: Alter Judenhass in neuen Schläuchen”. Hier brachte der Journalist das Verhalten der BDS mit der Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten im Dritten Reich in Verbindung. Dagegen hatte ein Mitglied von BDS Beschwerde erhoben.
Der Presserat hatte in seinem ersten Entscheid befunden, dass “Prime News” das Wahrheitsgebot des Journalistenkodex verletzt habe. Einerseits weil der Artikel wahrheitswidrig Parallelen zwischen dem Judenhass der Nazis und den Aktivitäten der BDS zog. Dann aber auch, weil der Journalist es versäumte, den schweren Vorwurf des Judenhasses zu begründen und zu relativieren.
“Prime News” hat darauf um eine Revision des Entscheids ersucht. Das Plenum des Presserats hat dieses Gesuch abgelehnt. Die erneute Beratung der zuständigen Kammer erfolgte unabhängig davon.